Das Welterbe „Grenzen des Römischen Reiches”
Im Jahre 1987 wurde der Hadrianswall (Groβbritannien) zum Welterbe erklärt. Im Jahre 2005 erhielt auch der römische Grenzabschnitt zwischen den Flüssen Rhein und Donau, besser erkannt als der Obergermanisch-Raetische Limes, diese Auszeichnung. Mit diese Ernennung wurde ein neues, multinationales Welterbe, die Grenzen des Römischen Reiches, geschaffen. Das wäre der erste Schritt zur Schaffung einer wirklichen multinationalen Welterbestätte, die letzendlich alle noch existierenden Abschnitte der Grenzen des Römischen Reiches sowohl in Länder in Europa, als auch in Nahen Osten und Nordafrika umfassen könnte. Zuletzt erreichte im Juli 2008 der Antoninuswall in Schottland den Welterbestatus.
Koordinatoren derjenigen Länder, die bereits ihre Absicht erklärt haben, ihren Grenzabschnitt als Welterbe zu nominieren, schlossen sich zur Bratislava-Gruppe zusammen, die sich nach dem Ort ihres ersten Treffens im März 2003 benannt hat. In dieser Gruppe sind Delegierte aus Deutschland, Groβbritannien, Kroatien, Österreich, der Slowakei und Ungarn vertreten. Die Bratislava-Gruppe agiert als ein Beratungsinstrument für archäologische und wissenschaftliche Belange zu den Grenzen. Sie hat die folgende Definition des Welterbes „Die Grenzen des Römischen Reiches” vorgeschlagen:
„Das Welterbe ’Die Grenzen des Römischen Reiches’ umfaβt die Grenzlinie(n) am Höhepunkt des Reiches unter Trajan bis Septimius Severus (ca. 100 bis 200 n. Chr.) und Militäreinrichtungen anderer Perioden, die an dieser Linie bestanden. Zu den Einrichtungen gehören Legionslager, Kastelle, Türme, die Limesstraβe, künstliche Barrieren und unmittelbar angeschlossene zivile Einrichtungen.” Diese Definition schlieβt sowohl Vorposten, als auch Kastelle im Hinterland aus.
Alle bisher als Teil des multinationalen Welterbes „Grenzen des Römischen Reiches” nominierten und eingeschrieben Grenzabschnitte sind künstliche Grenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass ihre Militäranlagen durch künstliche Barrieren verbunden sind. In den meisten europäischen Ländern folgt die Grenze natürlichen Linien entlang von Flüssen wie Rhein und Donau.
Im Herbst 2007 haben die Kulturministerien in der Slowakei und in Ungarn den endgültigen Beschluss gefasst ihre Donaulimesabschnitte für die Welterbenominierung einzureichen. Das Donaulimes Projekt, das vom Ungarischen Denkmalamt (KÖH – Kulturális Örökségvédelmi Hivatal) geleitet wird, befasst sich vor allem mit dem Schutz und der Entwicklung des Donaulimes in Ungarn und der Slowakei, um ihn als Welterbe zu nominieren.
(David J. Breeze – Sonja Jilek)

